Ab dem 11. Mai kann in Württemberg wieder Tennis gespielt werden. Die aktuellen Schutzempfehlungen des WTB zum Training und Spiel sowie aktuelle Informationen aus dem Ministerium sowie zu Haftungsfragen sind hier zusammengefasst:
Der WTB informiert Sie über die neuesten Informationen (Stand 8. Mai) aus dem Ministerium informieren:
Allgemein
Die 8. Landesverordnung zu Corona des Landes Baden-Württemberg wird am Sonntag, 10.05.2020 zum Download bereitstehen.
Ab 11.05.2020 dürfen Tennisplätze geöffnet bleiben.
Die Abstandsregel von 1,5m ist auf dem Tennisgelände strikt einzuhalten. Maskenpflicht besteht nicht.
Es dürfen vorläufig nur Einzel gespielt werden. (Der WTB wird Sie informieren, wenn auch Doppel gespielt werden dürfen.)
Umkleidekabinen müssen vorerst weiterhin geschlossen bleiben. Duschen ist also nicht möglich.
Die Vereine haben sich an die gültigen Hygienerichtlinien zu halten (der WTB hat für Sie die Schutzempfehlungen >> HIER << zum Download bereitgestellt).
Die Clubgaststätten dürfen ab 18.05.2020 geöffnet werden. Die Richtlinien zur Öffnung von Gaststätten müssen unbedingt eingehalten werden. „Aktuelle Infos vom WTB zur Wiederaufnahme des Spielbetriebs“ weiterlesen