Die Landesregierung Baden-Württemberg hat die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) erneut geändert.
Mit der aktuellen Änderung der CoronaVO hat das Land Baden-Württemberg den Stufenplan zur schrittweisen Öffnung bestimmter Einrichtungen und Aktivitäten angepasst. Die Änderungen treten größtenteils am 7. Juni 2021 in Kraft.
Die Änderungen im Überblick als PDF
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
Öffnungsstufe 1
Maximal 20 Personen
Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweises (Einzel, Doppel und Training). Schülerinnen und Schüler können bei Angeboten aus den Öffnungsstufen, bei denen eine Testpflicht besteht, auch einen von der Schule bescheinigten negativen Test vorlegen, der nicht älter als 60 Stunden ist. Anbieter und Betreiber sind zur Überprüfung der Nachweise verpflichtet
Wettkampfveranstaltungen mit bis zu 20 Sportlerinnen und Sportlern mit bis zu 100 Zuschauerinnen und Zuschauern im Freien
Umkleideräume und Duschen dürfen geöffnet werden
Öffnungsstufe 2
Wie Öffnungsstufe 1
Keine Personen-Beschränkung für den Freizeit- und Amateursportbetrieb mehr
Wettkampfveranstaltungen ohne Beschränkung mit bis zu 250 Zuschauerinnen und Zuschauern im Freien
Öffnungsstufe 3
Wie Öffnungsstufe 2
Wettkampfveranstaltungen ohne Beschränkung mit bis zu 500 Zuschauerinnen und Zuschauern im Freien
Inzidenz unter 50
Wie Öffnungsstufe 3
Die Öffnungsstufe 3 kommt direkt zur Anwendung
Private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen mit maximal zehn Personen aus drei Haushalten
Inzidenz unter 35
Wie Öffnungsstufe 3
Entfall Vorlage eines Test-, Impf- oder Genesenennachweise