Der WTB freut sich sehr, seinen Mitgliedern die erfreuliche Mitteilung zu machen, dass das Kultusministerium die bisherigen Verordnungen zum Spitzensport, zu Sportwettkämpfen und zu Sportstätten zusammengeführt hat zu einer Corona-Verordnung Sport und diese für unsere Vereine eine große Erleichterung und Vereinfachung darstellt. Dies gilt im Besonderen für alle Vereine und Mannschaften, die an der WTB-Wettspielrunde teilnehmen bzw. an den Spielen der Regionalliga.
Erlaubt ist/sind für die WTB-Wettspielrunde:
- Einzel
- Doppel
- Benutzung der Umkleideräume
- Benutzung der Duschen
- Gästebewirtung (§5 der CoronaVO Sport „Gastronomischen Angebote“) Gültigkeit ab 1. Juli 2020
- 100 Sportler/Sportlerinnen auf der Anlage
- 100 Zuschauer auf der Anlage (Schiedsrichter, Betreuer, Trainer, Funktionäre etc. werden hier nicht mitgerechnet.) Gültigkeit ab 1. Juli 2020.
Beachtet werden müssen für die WTB Wettspielrunde:
- Hygienevorgaben in der Corona-Verordnung des Landes vom 25.6.2020
- Hygienehinweise des WTB
Für alle Vereine im Gebiet des WTB gilt ab dem 1. Juli, dass die Umkleideräume und die Duschen wieder geöffnet werden dürfen. Auch hier gilt weiterhin, dass die Abstandsregel von 1,5 m eingehalten wird und dass Umkleideräume und Duschen gelüftet und gereinigt werden. Ebenso müssen ausreichen Desinfektionsmittel zur Verfügung stehen.
Dies ist alles sehr erfreulich. Werden Sie aber nicht leichtsinnig wie Organisatoren der Adria Tour, sondern sind Sie sich der Verantwortung gegenüber allen Sportlerinnen und Sportlern bewusst. Sie würden sich sonst hinterher selbst große Vorwürfe machen. Unbedingt wichtig ist – dies wird das Ordnungsamt von Ihnen immer verlangen – die Dokumentation aller Personen auf Ihrer Anlage mit Namen und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse.
In diesem Sinne wünschen wir Ihnen eine tolle WTB-Wettspielrunde und viel Spaß beim Tennis in Ihrem Verein.
Rolf Schmid (Verbandssportwart) / Stefan Böning (Verbandsjugendwart)